Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen


Die Betreuungspersonen kommen aus der EU und arbeiten in Österreich absolut legal und auf selbstständiger Basis.


Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen zu Hause gilt das Hausbetreuungsgesetz und die Gewerbeordnung §§ 159 in Österreich, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Des Weiteren sind für die Leistung in der Personenbetreuung Ausübungs- und Standesregeln für Personenbetreuer gültig.


Für die Organisation von Personenbetreuung sind die Gewerbeordnung § 161 und die Standes- und Ausübungsregeln gültig. 


Die selbständigen Personenbetreuer/innen haben das Gewerbe „Selbstständige Personenbetreuer“ angemeldet und sind bei Ihnen im Haushalt offiziell als Nebenwohnsitz gemeldet.

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